Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Sternwerk-Motoren
Erpestraße 52, 33649 Bielefeld
Inhaber: Serhat Sahin
(Im Folgenden: „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Instandsetzungs- und Serviceaufträge (insbesondere Motorinstandsetzungen) zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Auftragserteilung
- Die Erstellung eines ersten Angebots durch den Auftragnehmer erfolgt kostenlos und unverbindlich.
- Ein verbindlicher Werkvertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
- Stellt sich während der Motorinstandsetzung nach der Demontage heraus, dass zusätzliche, im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigte Arbeiten oder Ersatzteile zwingend erforderlich sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren. Bei einer Überschreitung des veranschlagten Gesamtpreises um mehr als 15 % wird die vorherige Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.
§ 3 Fahrzeugabholung, Transport und Anlieferung
- Bietet der Auftragnehmer die bundesweite Abholung und/oder Rücklieferung des Fahrzeugs an, so werden die Transportkosten (sofern nicht im Angebot als inkludiert ausgewiesen) separat vereinbart und in Rechnung gestellt.
- Der Transport erfolgt bei Verbrauchern (§ 13 BGB) auf Gefahr des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des Fahrzeugs an die Transportperson auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin am vereinbarten Ort zugänglich und – sofern nicht anders kommuniziert – rollfähig ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern können Netto-Preise ausgewiesen werden.
- Rechnungsbeträge sind nach Fertigstellung und Rechnungsstellung bei Abnahme des Fahrzeugs bzw. Motors sofort und ohne Abzug fällig.
- Die Aushändigung des instandgesetzten Fahrzeugs oder Motors erfolgt Zug-um-Zug gegen vollständige Bezahlung (Barzahlung oder per EC-/Kreditkarte vor Ort bzw. Vorabüberweisung).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung oder während der Reparaturdauer eine angemessene Vorauszahlung (z.B. für teure Original- oder AMG-Ersatzteile) zu verlangen.
§ 5 Fertigstellung, Abnahme und Verzug
- Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ zugesagt wurden.
- Verzögert sich die Reparatur durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe bei Ersatzteilen, Streik, höhere Gewalt), verlängert sich die Frist angemessen.
- Die Abnahme des Fahrzeugs/Motors hat durch den Auftraggeber zeitnah nach Mitteilung der Fertigstellung zu erfolgen. Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von einer Woche nach Fertigstellungsanzeige ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt ortsübliche Standgelder in Rechnung zu stellen.
§ 6 Erweitertes Werkunternehmerpfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen (Fahrzeug, Motor) des Auftraggebers zu. Dieses Pfandrecht kann auch für Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Altteile
- Eingebaute Ersatzteile, Aggregate und Zubehör bleiben bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung aller Forderungen aus dem Werkvertrag Eigentum des Auftragnehmers.
- Ausgebaute Altteile (z. B. defekte Motorblöcke, Zylinderköpfe) gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern die Instandsetzung im Austauschverfahren ("Altteil-Pfand") berechnet wurde. Ist dies nicht der Fall, sind Altteile vom Auftraggeber zusammen mit dem Fahrzeug zu übernehmen. Wünscht dieser keine Übernahme, kann der Auftragnehmer diese auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht entsorgen.
§ 8 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
- Für die beauftragten Instandsetzungsarbeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Werkvertragsmängelhaftung mit folgenden Modifikationen:
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, verjähren Ansprüche aus Sachmängeln bei Reparaturarbeiten nach einem Jahr ab Abnahme des Werks. Werden neue Ersatzteile verkauft und eingebaut, gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, verjähren Ansprüche aus Sachmängeln bei Reparaturarbeiten sowie für verbaute Teile nach einem Jahr ab Abnahme.
- Gewährleistungsausschluss: Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, fehlende Wartung, unsachgemäße Behandlung oder Manipulationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Missachtung der vom Auftragnehmer vorgegebenen Einfahrvorschriften für instandgesetzte Motoren (z. B. Drehzahlbegrenzungen, erster Ölwechsel).
- Chiptuning oder Leistungssteigerungen, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind.
- Fahren mit zu wenig Motoröl oder Kühlmittel.
- Der Auftragnehmer behebt Mängel nach seiner Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände, die nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden.
§ 10 Streitbeilegung für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Bielefeld).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.